Neuer Beschluss über die Veröffentlichung von Verweisen auf Normen im Rahmen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
Die Europäische Kommission hat einen Beschluss zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 in Bezug auf europäische Normen für bestimmte Kinderbetreuungsartikel, Kindermöbel, Turngeräte, Feuerzeuge und Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie veröffentlicht.
Ziel dieses Beschlusses ist es:
- die Übereinstimmung spezifischer europäischer Normen mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) festzustellen;
- die Veröffentlichung von Verweisen auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union.