Baldiges Inkrafttreten der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit

Am 13. Dezember 2024 wird die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (RSGP - Regulation (EU) 2023/988) in Kraft treten.

Diese Verordnung wird das Gesetz vom 31. Juli 2006 über die allgemeine Produktsicherheit (Richtlinie 2001/95/EG) sowie die großherzogliche Verordnung vom 8. April 1991 über Produkte mit dem Aussehen von Lebensmitteln (Richtlinie 87/357/EWG) ersetzen.

Die Verordnung gilt für Nichtlebensmittel, unabhängig davon, ob sie offline oder online verkauft werden. Dieses Instrument ermöglicht also den Schutz der Verbraucher vor Produkten oder Risiken, die nicht durch andere EU-Rechtsakte geregelt sind.

Als Verordnung wird sie in allen EU-Ländern direkt anwendbar sein und muss nicht in nationale Vorschriften umgesetzt werden.

Darüber hinaus wurde Ende November eine Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/2958) zur Festlegung der relevanten Output-Indikatoren für das GSPR im Amtsblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen in den ILNAS-Nachrichten.