App zur Prüfung auf besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen - Start in Luxemburg

Der Launch der App für Verbraucher, entwickelt im Rahmen des EU Life AskREACH Projekts in Zusammenarbeit mit dem REACH&CLP Helpdesk Luxemburg und der IT for Innovative Services (ITIS) Abteilung des Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST), hat kürzlich begonnen. In Luxemburg und einer Reihe anderer Länder startet die App unter dem Namen Scan4Chem, aber es gibt auch andere Namen wie z.B. Tjek Kemien, Pytaj o chemię, Kemikalieappen und ToxFox. Die App wird zunächst in 14 europäischen Länder verfügbar sein, beginnend mit Schweden, Luxemburg und Deutschland, die ihre App bereits im App-Store haben. Die kostenlose App erlaubt Verbrauchern mühelos nach Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen von Lieferanten zu fragen. Dieses grundlegende „Recht auf Wissen“ der Verbraucher ist in Artikel 33 in der europäische Chemikalienverordnung REACH verankert.

„Erhalten Sie die App bei Google Play oder im App Store“

Scan4Chem, Luxembourg Institute of Science and Technology

    

Mit Hilfe der App kann der Verbraucher den Barcode eines Erzeugnisses scannen und eine Nachfrage an den Lieferanten schicken, um Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen über einem Schwellenwert von 0,1 Gewichts-% zu bekommen.

Lieferanten können Informationen zu ihren Erzeugnissen auch über die mit der App verbundenen Datenbank zur Verfügung stellen. Dadurch sind die Informationen für die Nutzer unmittelbar verfügbar. Je mehr Lieferanten SVHC-Informationen ihrer Erzeugnisse in die europaweite Datenbank einstellen, desto einfacher wird es für Verbraucher direkte Informationen über das gescannte Produkt zu erhalten.

Je mehr Verbraucher Interesse durch das Versenden von Anfragen zeigen, desto eher sind die Unternehmen bereit die Informationen vorab in der Datenbank bereitzustellen. Der Erfolg der Scan4Chem App liegt in den Händen der Verbraucher!

Jedes Verbrauchererzeugnis, z. B. Spielzeug, Kleidung, Elektrogeräte, usw. kann auf SVHCs geprüft werden. Warengruppen wie z.B. Nahrungsmittel, Kosmetik, Haushaltschemikalien, usw., die nicht über der Artikel 33(2) REACH abgedeckt sind, sind jedoch nicht enthalten.

Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse eines europäischen Durchsetzungsprojekts für Stoffe in Erzeugnissen, bei dem 12% der untersuchten Erzeugnisse auf dem europäischen Markt SVHC enthielten, zeigen die Bedeutung dieses Aspektes der REACH-Verordnung.

Bei technischen Problemen oder Fragen können sich die Verbraucher an den jeweiligen lokalen Administrator wenden (Sie finden die Liste hier).

Die App ist bereits in Deutschland, Luxembourg und Schweden verfügbar und wird demnächst in Dänemark, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Portugal, Serbien, und Tschechische Republik gestartet. Die App soll in allen genannten Ländern am Anfang des Jahres 2020 verfügbar sein. Das Ziel des Projektes ist es, die App innerhalb der nächsten drei Jahre in meisten europäischen Ländern einzuführen.