Produktprüfung – Gefährliche Chemikalien in Weihnachtsbeleuchtung

Der Advent ist da. Straßen, Geschäfte und die ersten Wohnungen funkeln schon in prächtiger Weihnachtsbeleuchtung, aber der festliche Glanz kann ziemlich täuschend sein. In Österreich hat die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, ein LIFE AskREACH-Partner, Weihnachtsbeleuchtungen auf gefährliche Chemikalien überprüft.

Zwei Produkte illegal auf dem Markt

In mehr als der Hälfte der getesteten Weihnachtsbeleuchtungen, die in sieben verschiedenen Läden gekauft wurden, wurden Gefahrstoffe gefunden. Zwei davon hätten nicht einmal verkauft werden dürfen, denn sie enthielten den Weichmacher DEHP, dessen Verwendung seit mehr als zwei Jahren in fast allen Alltagsprodukten eingeschränkt ist.

DEHP kann die sexuelle Reifung von Kindern stören und ist mitverantwortlich für den Rückgang der männlichen Fruchtbarkeit, der seit Jahren zu beobachten ist.

DEHP wurde immerhin in Konzentrationen von bis zu 8,4 Gewichtsprozent gefunden, was 84-mal höher ist als der Grenzwert.

Diese Ergebnisse sind besonders besorgniserregend, da DEHP hormonell aktiv ist und selbst sehr kleine Mengen großen Schaden anrichten können. Zudem sind Weichmacher nur in den Kunststoff eingebettet und können daher sehr leicht austreten. Sie dampfen ständig aus den Produkten aus und können nicht nur bei Berührung in unseren Körper gelangen, sondern auch über die Atemwege.

Ein unabhängiges und zertifiziertes Labor analysierte insgesamt elf Weihnachtsbeleuchtungen auf spezifische Gefahrstoffe wie Weichmacher, Schwermetalle oder Chlorparaffine.

Chemische Prüfung per App

Die untersuchten Stoffe sind gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, kurz SVHCs) eingestuft. Viele SVHCs sind weiterhin in Produkten zulässig, obwohl ihre schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bereits bekannt sind. Problematisch ist auch, dass diese Chemikalien für uns nicht sichtbar sind, was bedeutet, dass die Verbraucher keine Möglichkeit haben, sie in den Produkten, die sie kaufen möchten, zu erkennen.

Die gute Nachricht: SVHCs unterliegen der Offenlegungspflicht. Sie müssen von den Unternehmen mitgeteilt werden, wenn die Informationen von den Verbrauchern angefordert werden.

Um das Senden solcher SVHC-Anfragen zu erleichtern, wurde im Rahmen des Projekts „LIFE AskREACH“ die Smartphone-App „Scan4Chem“ entwickelt. Mit Scan4Chem können die Barcodes von Produkten gescannt werden, um SVHC-Informationen aus der AskREACH-Datenbank zu erhalten. Wenn für das jeweilige Produkt noch kein Eintrag vorhanden ist, kann eine „Ready to go“-Anfrage an den Hersteller und/oder Einzelhändler gesendet werden.

Durch die steigende Anzahl von eingehenden SVHC-Anfragen erkennen die Unternehmen, dass es für uns Verbraucher immer wichtiger wird zu wissen, ob die Produkte in unseren Geschäften sicher sind. Letztendlich ist es das Ziel, die Vermeidung von SVHCs in allen Erzeugnissen zu erreichen.

LIFE AskREACH arbeitet auch mit Unternehmen zusammen und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer SVHC-bezogenen Pflichten sowie bei der Kommunikation in ihrer Lieferkette.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Projektwebsite.